DIE TAFELGRUNDSÄTZE

Präambel

Nicht alle Men­schen haben ihr täglich Brot — und doch gibt es Lebens­mit­tel im Über­fluss. Die Tafeln in Deutsch­land bemühen sich hier um einen Aus­gle­ich. Ziel der Tafeln ist es, qual­i­ta­tiv ein­wand­freie Nahrungsmit­tel, die im Wirtschaft­sprozess nicht mehr ver­wen­det wer­den kön­nen, an Men­schen in Not zu verteilen.

 

Grundsatz 1

Die Tafeln sam­meln über­schüs­sige Lebens­mit­tel, die nach den geset­zlichen Bes­tim­mungen noch ver­w­ert­bar sind, und geben diese an Bedürftige ab.

Durch­führungs­bes­tim­mung:
Die Tafeln kön­nen auch Artikel des täglichen Bedarfs aus­geben. Der Schw­er­punkt muss auf dem Ein­sam­meln und Aus­geben von Lebens­mit­teln liegen. Die Abgabe erfol­gt unent­geltlich oder gegen einen gerin­gen Kosten­beitrag, wie z.B. eine Münze pro Haushalt und Aus­gabe. Die Ermit­tlung der Bedürftigkeit ori­en­tiert sich an der Abgabenord­nung § 53 unter Berück­sich­ti­gung der örtlichen Gegeben­heit­en und wird von jed­er Tafel indi­vidu­ell fest­gelegt. Die Abgabe der Lebens­mit­tel erfol­gt unter Beach­tung der Lebens­mit­tel­hy­gien­everord­nung (LMHV) und des Infektionsschutzgesetzes.

Grundsatz 2

Die Arbeit der Tafeln ist ehre­namtlich und kann — wenn möglich und notwendig — unter­stützt wer­den durch ver­schieden finanzierte und geförderte Mitarbeiter.

Grundsatz 3

Die Arbeit der Tafeln wird durch Spender und Spon­soren unterstützt.

Grundsatz 4

Die Tafeln arbeit­en unab­hängig von poli­tis­chen Parteien und Kon­fes­sio­nen. Die Tafeln helfen allen Men­schen, die der Hil­fe bedürfen.

Grundsatz 5

Der Name ‘Tafel’ ist als einge­tra­genes Marken­ze­ichen durch den Bun­desver­band Deutsche Tafel e.V. rechtlich geschützt.

Durch­führungs­bes­tim­mung:
Die Beze­ich­nung des Vere­ins oder des Pro­jek­ts ist der vor­angestellte Ort­sname in Verbindung mit dem Namen ‘Tafel’ und ggf. e.V., z.B. Berlin­er Tafel e.V.. Tafeln in Träger­schaft dür­fen die Beze­ich­nung des Trägers als Zusatz­in­for­ma­tion ver­wen­den. Der Name ‘Tafel’ ist schriftlich beim Bun­desver­band Deutsche Tafel e.V. zu beantra­gen. Das Logo des Bun­desver­ban­des Deutsche Tafel e.V. sollte von der lokalen Tafel in Form und Farbe ohne jede Verän­derung über­nom­men werden.

Grundsatz 6

Die Arbeit der Tafeln ste­ht immer im lokalen Bezug. Die Tafeln respek­tieren den Gebi­etss­chutz, ohne miteinan­der zu konkurrieren.

Durch­führungs­bes­tim­mung:
Bei Unstim­migkeit­en in der regionalen Tafe­lar­beit, z. B. bei Tafel­neu­grün­dun­gen oder bei bere­its beste­hen­den Tafeln, sollte vor­rangig eine ein­vernehm­liche Lösung im Inter­esse der Bedürfti­gen vor Ort angestrebt wer­den. Ist dies nicht möglich, sind die zuständi­gen Län­dervertreter hinzuzuziehen. Die Tafeln tauschen region­al und über­re­gion­al Infor­ma­tio­nen und Erfahrun­gen aus. Die Tafeln helfen einan­der mit dem Ziel, die lokale Tafe­lar­beit wirkungsvoll zu unterstützen.

Grundsatz 7

Die Tafel­grund­sätze des Bun­desver­ban­des Deutsche Tafel e.V. sind Leitlin­ien zur Arbeit der Tafeln in Deutsch­land. Die Tafel erk­lärt durch ihre Unter­schrift die Anerken­nung und Ein­hal­tung der Tafelgrundsätze.

Grundsatz 8

Der Bun­desver­band Deutsche Tafel e.V. achtet auf die Ein­hal­tung der Tafel­grund­sätze. Bei Nichtein­hal­tung der Tafel­grund­sätze beantragt der Bun­desver­band in Abstim­mung mit dem zuständi­gen Län­dervertreter ein Ver­fahren zur Aberken­nung des Namens ‘Tafel’ und gegebe­nen­falls ein Ver­fahren zum Auss­chluss aus dem Vere­in Deutsche Tafel e.V.

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