DER LADEN

Die Ausgabestelle für die Lebensmittel befindet sich in der Blaicher Straße 20 in Kulmbach.

Ein­mal wöchentlich geben hier die ehre­namtlichen Helfer die gesam­melten Lebens­mit­tel an Men­schen mit niedrigem Einkom­men ab. Im Mit­tel kom­men etwa 160 Berechtigte pro Aus­ga­betag in die Tafel um sich und Ihre Ange­höri­gen mit Lebens­mit­teln zu ver­sor­gen. Die Zahl der ver­sorgten Per­so­n­en liegt bei etwa 300 pro Aus­ga­betag, da auf einem Berech­ti­gungsausweis meist Fam­i­lien zusam­menge­fasst sind.

 

 

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Die Aus­gabestelle in der Blaich­er Straße öffnet ein­mal pro Woche. Bin­nen zwei Stun­den wer­den die Waren an Men­schen mit niedrigem Einkom­men gegen Vor­lage eines Ausweis­es, verteilt.

Die Aus­gabezeit ist

Dienstag 10.00 — 12.00 Uhr

Ausweisausstel­lung Dien­stags ab 9 Uhr 45

Der Ord­ner existiert nicht. Bitte erstellen.

INFORMATIONEN FÜR UNSERE KUNDEN

Voraussetzungen für den Bedarfsausweis

Die Tafel Kulm­bach e.V. unter­stützt Men­schen mit geringem Einkom­men durch die Aus­gabe von Lebens­mit­teln. Um Kunde bei der Tafel zu wer­den, sind bes­timmte Voraus­set­zun­gen zu erfüllen:

  • sie beziehen Hartz IV (ALG II)
  • sie erhal­ten einen Wohngeldzuschuss
  • sie bekom­men Sozialhilfeleistungen
  • sie erhal­ten eine Grundsicherung
  • sie haben eine Aufen­thalts­bescheini­gung für Asylbewerber
  • sie beziehen eine niedrige Rente
  • sie haben ein geringes oder gar kein Einkommen

Leg­en Sie bitte die gülti­gen Beschei­de zusam­men mit einem amtlichen Doku­ment (Per­son­alausweis, Reisep­a­ss oder Führerschein) im Tafel­laden vor.

Bedarf­sausweise wer­den jede Woche Dien­stags ab 9 Uhr 45  im Tafel­laden in der Blaich­er Strasse 20 ausgestellt.
Wir bear­beit­en die Anmel­dung umge­hend und Sie haben sogle­ich die Berech­ti­gung, Lebens­mit­tel von der Tafel Kulm­bach zu beziehen. Solange der zum Erhalt des Bedarf­sausweis­es vorgelegte Bescheid (z.B. Sozial­hil­feleis­tun­gen) gültig ist, kann bei der Tafel eingekauft wer­den. Ver­längert sich der Leis­tungs­bezug, so ver­längert sich, nach Vor­lage des entsprechen­den Beschei­ds, auch die Möglichkeit, Waren bei der Tafel Kulm­bach zu erhalten.

Zum Nach­weis Ihrer Einkaufs­berech­ti­gung erhal­ten Sie einen Kun­de­nausweis der Tafel Kulm­bach e.V. Jedem dieser Ausweise ist eine von 4 Far­ben zugeteilt, die den Zeit­punkt des Einkaufs am Aus­ga­betag regelt. Gerechter­weise soll jed­er Kunde auch mal zu Aus­gabebe­ginn, wenn die Auswahl an Lebens­mit­teln am größten ist, einkaufen kön­nen. Durch ein durch­wech­sel­ndes Sys­tem der Far­ben ist man alle 4 Wochen zu Beginn der Aus­gabe mit dem Einkauf dran.

Ausgaberegeln

  • Ohne vorherige Reg­istrierung als Tafelkunde ist kein Einkauf möglich.
  • Die Tafel Kulm­bach e.V. gibt die Lebens­mit­tel gegen Zahlung eines sym­bol­is­chen Betrags ab. Das bedeutet, je nach Haushalts­größe wer­den 2,50 oder 3,00 Euro für den gesamten Einkauf gezahlt
    Einzelper­so­n­en = 2,50 Euro / Größere Haushalte = 3,00 Euro.
  • Kun­den dür­fen ein­mal pro Woche kommen.
  • Es beste­ht kein Anspruch auf bes­timmte Waren oder auf bes­timmte Men­gen. Die Aus­gabe erfol­gt solange der Vor­rat reicht. Jed­er Helfer ist bemüht, die Waren gerecht zu verteilen.
  • Nur die reg­istri­erten Kun­den, bzw. volljährige Mit­glieder des Haushalts oder der Bedarf­s­ge­mein­schaft sind berechtigt bei der Tafel Kulm­bach e.V. einzukaufen. Es gibt allerd­ings die Möglichkeit eine Voll­macht für eine weit­ere Per­son auszustellen.
  • In der Tafel Kulm­bach  e.V. herrscht ein fre­undlich­er Umgangston. Wir behan­deln unsere Kun­den mit Respekt und wir erwarten, dass sich auch unsere Kun­den untere­inan­der und gegenüber den Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern der Tafel respek­tvoll verhalten.
  • Wir wün­schen, dass sich unsere Kun­den, im Rah­men ihrer Möglichkeit­en, stets bemühen, ihre Lebenssi­t­u­a­tion so zu verbessern, dass sie die Tafel nicht mehr benöti­gen. Die Tafel darf nur als vorüberge­hende Hil­fe betra­chtet werden.

Sie wollen uns helfen? Hier erfahren Sie, wie sie mit tatkräftiger Unterstützung, Spenden oder Waren (nur durch Unternehmen möglich) mitmachen können.

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