DER LADEN

Die Ausgabestelle für die Lebensmittel befindet sich in der Blaicher Straße 20 in Kulmbach.

Einmal wöchentlich geben hier die ehrenamtlichen Helfer die gesammelten Lebensmittel an Menschen mit niedrigem Einkommen ab. Im Mittel kommen etwa 160 Berechtigte pro Ausgabetag in die Tafel um sich und Ihre Angehörigen mit Lebensmitteln zu versorgen. Die Zahl der versorgten Personen liegt bei etwa 300 pro Ausgabetag, da auf einem Berechtigungsausweis meist Familien zusammengefasst sind.

 

 

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Die Ausgabestelle in der Blaicher Straße öffnet einmal pro Woche. Binnen zwei Stunden werden die Waren an Menschen mit niedrigem Einkommen gegen Vorlage eines Ausweises, verteilt.

Die Ausgabezeit ist

Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr

Ausweisausstellung Dienstags ab 9 Uhr 45

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INFORMATIONEN FÜR UNSERE KUNDEN

Voraussetzungen für den Bedarfsausweis

Die Tafel Kulmbach e.V. unterstützt Menschen mit geringem Einkommen durch die Ausgabe von Lebensmitteln. Um Kunde bei der Tafel zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • sie beziehen Hartz IV (ALG II)
  • sie erhalten einen Wohngeldzuschuss
  • sie bekommen Sozialhilfeleistungen
  • sie erhalten eine Grundsicherung
  • sie haben eine Aufenthaltsbescheinigung für Asylbewerber
  • sie beziehen eine niedrige Rente
  • sie haben ein geringes oder gar kein Einkommen

Legen Sie bitte die gültigen Bescheide zusammen mit einem amtlichen Dokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) im Tafelladen vor.

Bedarfsausweise werden jede Woche Dienstags ab 9 Uhr 45  im Tafelladen in der Blaicher Strasse 20 ausgestellt.
Wir bearbeiten die Anmeldung umgehend und Sie haben sogleich die Berechtigung, Lebensmittel von der Tafel Kulmbach zu beziehen. Solange der zum Erhalt des Bedarfsausweises vorgelegte Bescheid (z.B. Sozialhilfeleistungen) gültig ist, kann bei der Tafel eingekauft werden. Verlängert sich der Leistungsbezug, so verlängert sich, nach Vorlage des entsprechenden Bescheids, auch die Möglichkeit, Waren bei der Tafel Kulmbach zu erhalten.

Zum Nachweis Ihrer Einkaufsberechtigung erhalten Sie einen Kundenausweis der Tafel Kulmbach e.V. Jedem dieser Ausweise ist eine von 4 Farben zugeteilt, die den Zeitpunkt des Einkaufs am Ausgabetag regelt. Gerechterweise soll jeder Kunde auch mal zu Ausgabebeginn, wenn die Auswahl an Lebensmitteln am größten ist, einkaufen können. Durch ein durchwechselndes System der Farben ist man alle 4 Wochen zu Beginn der Ausgabe mit dem Einkauf dran.

Ausgaberegeln

  • Ohne vorherige Registrierung als Tafelkunde ist kein Einkauf möglich.
  • Die Tafel Kulmbach e.V. gibt die Lebensmittel gegen Zahlung eines symbolischen Betrags ab. Das bedeutet, je nach Haushaltsgröße werden 2,50 oder 3,00 Euro für den gesamten Einkauf gezahlt
    Einzelpersonen = 2,50 Euro / Größere Haushalte = 3,00 Euro.
  • Kunden dürfen einmal pro Woche kommen.
  • Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Waren oder auf bestimmte Mengen. Die Ausgabe erfolgt solange der Vorrat reicht. Jeder Helfer ist bemüht, die Waren gerecht zu verteilen.
  • Nur die registrierten Kunden, bzw. volljährige Mitglieder des Haushalts oder der Bedarfsgemeinschaft sind berechtigt bei der Tafel Kulmbach e.V. einzukaufen. Es gibt allerdings die Möglichkeit eine Vollmacht für eine weitere Person auszustellen.
  • In der Tafel Kulmbach  e.V. herrscht ein freundlicher Umgangston. Wir behandeln unsere Kunden mit Respekt und wir erwarten, dass sich auch unsere Kunden untereinander und gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tafel respektvoll verhalten.
  • Wir wünschen, dass sich unsere Kunden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, stets bemühen, ihre Lebenssituation so zu verbessern, dass sie die Tafel nicht mehr benötigen. Die Tafel darf nur als vorübergehende Hilfe betrachtet werden.

Sie wollen uns helfen? Hier erfahren Sie, wie sie mit tatkräftiger Unterstützung, Spenden oder Waren (nur durch Unternehmen möglich) mitmachen können.

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